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Nachlassmasse vorhanden - was nun?

 

Als Nachlasspfleger ist oft auch die Erbenermittlung zu leisten.

Wird kein Erbe gefunden, so tritt das Fiskalerbrecht ein, also der Staat erbt anstelle eines möglichen blutsverwandten Erben des Erblassers.

Die gesetzliche Erbfolge ist schnell ermittelt, jedoch sind diese in der Regel bereits vorverstorben.

Und wenn es tatsächlich ein Vermögen zu erben gibt?

Dann sind die Fachkenntnisse eines Erbenermittlers gefragt, der auch das Handwerkszeug bereit hält in höhere und entferntere Erbfolgen zu recherchieren und wohl möglich im Ausland fündig wird!

 

Sprechen Sie mich gern an, wie ich Ihrem Anliegen in Sachen Erbenermittlung behilflich sein kann.

 

Ihre

Stephanie Auer 

 

Stephanie.Auer@proheres.de        Telefon: 04957 / 928 95 51     Mobil: 0162 / 495 84 71